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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

StRsp: Keine Pflicht zur Zahlung von Negativzinsen, aber auch kein Anspruch auf Sollzinsen zumindest in Höhe des Aufschlags.

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§§ 914, 988, 1000 ABGB; § 6 KSchG. Sieht ein Kreditvertrag Sollzinsen nach der absoluten Berechnungsmethode ohne Mindestwert vor, scheidet eine ergänzende Auslegung dahin aus, dass der Bank zumindest Zinsen in Höhe des Aufschlags zustünden. Die Bank ist indessen auch nicht zur Zahlung von „Negativzinsen“ an den Kreditnehmer verpflichtet.

  • Kellner, Markus
  • Bollenberger, Raimund
  • oeba-Slg 2017/2418
  • OGH, 29.08.2017, 6 Ob 51/17v

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