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Arbeitnehmereigenschaft von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH

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Geschäftsführer einer GmbH können arbeitnehmerähnlich sein.

Zur Beurteilung ist ausschließlich maßgeblich, ob der Geschäftsführer Weisungen verhindern kann.

Bei der amtswegigen Zuständigkeitsprüfung sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich.

  • Zuständigkeit
  • Arbeitnehmereigenschaft bzw -ähnlichkeit
  • OLG Wien, 29.06.2016, 9 Ra 138/15b (rechtskräftig)
  • GES 2016, 226
  • Geschäftsführer
  • Gesellschaftsrecht
  • § 51 Abs 3 Z 2 ASGG
  • § 41 Abs 1 JN

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