


Arbeitnehmereigenschaft von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 909 Wörter, Seiten 226-227
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Geschäftsführer einer GmbH können arbeitnehmerähnlich sein.
Zur Beurteilung ist ausschließlich maßgeblich, ob der Geschäftsführer Weisungen verhindern kann.
Bei der amtswegigen Zuständigkeitsprüfung sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich.
-
- Zuständigkeit
- Arbeitnehmereigenschaft bzw -ähnlichkeit
- OLG Wien, 29.06.2016, 9 Ra 138/15b (rechtskräftig)
- GES 2016, 226
- Geschäftsführer
- Gesellschaftsrecht
- § 51 Abs 3 Z 2 ASGG
- § 41 Abs 1 JN
Geschäftsführer einer GmbH können arbeitnehmerähnlich sein.
Zur Beurteilung ist ausschließlich maßgeblich, ob der Geschäftsführer Weisungen verhindern kann.
Bei der amtswegigen Zuständigkeitsprüfung sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich.
- Zuständigkeit
- Arbeitnehmereigenschaft bzw -ähnlichkeit
- OLG Wien, 29.06.2016, 9 Ra 138/15b (rechtskräftig)
- GES 2016, 226
- Geschäftsführer
- Gesellschaftsrecht
- § 51 Abs 3 Z 2 ASGG
- § 41 Abs 1 JN