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Keine steuerpflichtige Zuwendung bei Abgeltung gesetzlicher Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche durch eine Privatstiftung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2016
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
1339 Wörter, Seiten 249-251

9,80 €

inkl MwSt

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Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden. Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird, voraus.

Die in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteilsergänzungsansprüchen (hier im Wege eines Vergleichs) erfolgende Einräumung von Nutzungsrechten an einem Gebäude stellt insoweit keine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs 5 Z 7 EStG dar und unterliegt insoweit nicht der Kapitalertragsteuer, als sie in der gesetzlichen Verpflichtung der Privatstiftung zur Auszahlung der Pflichtteilsergänzungsansprüche wurzelt. Der Abschluss eines Vergleichs kann nicht die Möglichkeit bieten, unentgeltliche, aufgrund des Stiftungszwecks geleistete, steuerpflichtige Zuwendungen der Steuerpflicht zu entziehen, indem sie dem Titel einer vorgeblich bestehenden gesetzlichen Verpflichtung unterstellt werden. Dies wäre der Fall, wenn aufgrund des Vergleichs Vermögensübertragungen stattgefunden hätten, deren Summe den gesetzlich zustehenden Pflichtteilsergänzungsanspruch des jeweils Berechtigten übersteigt.

  • Bergmann, Sebastian
  • BFG, 06.06.2014, RV/6100579/2008
  • § 27 Abs 5 Z 7 EStG
  • VwGH, 10.02.2016, Ra 2014/15/0021
  • Bereicherungswille
  • VwGH, 10.03.2016, Ro 2014/15/0047; erledigt im gleichen Sinn
  • Privatstiftung
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2016, 249
  • Zuwendung
  • VwGH, 10.03.2016, Ro 2015/15/0028; erledigt im gleichen Sinn
  • Pflichtteil

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