Artikel 4 – Wahrheit
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2022
- thema: Jeder Mensch?, 4689 Wörter
- Seiten 513 -523
- https://doi.org/10.33196/juridikum202204051301
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Art 4 des Vorschlags neuer Grundrechte für Europa von Ferdinand von Schirach beinhaltet das Recht, von Amtsträger:innen nicht belogen zu werden. Damit soll die systematische Verbreitung von Lügen durch Spitzenpolitiker:innen in der Exekutive verhindert werden. Dieser Beitrag zeigt die mögliche Tragweite eines solchen Grundrechts, dessen Eingliederung in das europäische Grundrechtssystem und die Schwierigkeiten seiner Umsetzung. Das Problem systematischer Lügen von Politiker:innen sollte nicht über ein Individualgrundrecht gelöst werden. Vielmehr sollen die demokratisch gewählten Vertretungskörper die Verantwortlichkeit hochrangiger Politiker:innen wahrnehmen. Art 4 der neuen Grundrechte sollte allenfalls als Anstoß genutzt werden, bestehende Systeme zu überdenken und gegebenenfalls zu verbessern.
- Beckenberger, Clemens
- Kerschbaummayr, Paul
- Art 11 GRC
- Art 60 Abs 6 B-VG
- Art 17 EUV
- Art 2 GRC
- Art 142 B-VG
- Art 74 Abs 1 B-VG
- Art 10 EMRK
- Art 247 AEUV
- JURIDIKUM 2022, 513
- Art 340 AEUV
- Recht auf Wahrheit
- Art 41 GRC
- Ferdinand von Schirach
- Wahrheitspflicht von Amtspersonen
- Art 123 Abs 2 B-VG
- Art 51 GRC
- § 264 StGB
- Art 234 AEUV
- Art 2 EMRK
- Rechtsphilosophie und Politik
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