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Ausschluss trotz höherer Gewalt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 18
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2656 Wörter, Seiten 44-48

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Art 47 Abs 2 und Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach denen ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ein Hilfsunternehmen, das nach Angebotsabgabe erforderliche Qualifikationen verliert, nicht ersetzen darf und automatisch vom Verfahren ausgeschlossen wird.

  • Reisner, Hubert
  • höhere Gewalt
  • nachträglicher Verlust der Eignung
  • Austausch eines Subunternehmers
  • Art 90 RL 2014/24/EU
  • automatisches Ausscheiden
  • Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG
  • Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG
  • RPA 2018, 44
  • Angebotsänderung
  • Berichtigung des Angebots
  • Art 63 Abs 1 RL 2014/24/EU
  • Mittel Dritter
  • Vergaberecht
  • Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft
  • EuGH, 14.09.2017, C-223/16, „Casertana Costruzioni“
  • Art 2 RL 2004/18/EG

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