


Ausschluss trotz höherer Gewalt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 18
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2656 Wörter, Seiten 44-48
20,00 €
inkl MwSt




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Art 47 Abs 2 und Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach denen ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ein Hilfsunternehmen, das nach Angebotsabgabe erforderliche Qualifikationen verliert, nicht ersetzen darf und automatisch vom Verfahren ausgeschlossen wird.
-
- Reisner, Hubert
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- höhere Gewalt
- nachträglicher Verlust der Eignung
- Austausch eines Subunternehmers
- Art 90 RL 2014/24/EU
- automatisches Ausscheiden
- Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG
- Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG
- RPA 2018, 44
- Angebotsänderung
- Berichtigung des Angebots
- Art 63 Abs 1 RL 2014/24/EU
- Mittel Dritter
- Vergaberecht
- Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft
- EuGH, 14.09.2017, C-223/16, „Casertana Costruzioni“
- Art 2 RL 2004/18/EG
Art 47 Abs 2 und Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach denen ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ein Hilfsunternehmen, das nach Angebotsabgabe erforderliche Qualifikationen verliert, nicht ersetzen darf und automatisch vom Verfahren ausgeschlossen wird.
- Reisner, Hubert
- höhere Gewalt
- nachträglicher Verlust der Eignung
- Austausch eines Subunternehmers
- Art 90 RL 2014/24/EU
- automatisches Ausscheiden
- Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG
- Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG
- RPA 2018, 44
- Angebotsänderung
- Berichtigung des Angebots
- Art 63 Abs 1 RL 2014/24/EU
- Mittel Dritter
- Vergaberecht
- Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft
- EuGH, 14.09.2017, C-223/16, „Casertana Costruzioni“
- Art 2 RL 2004/18/EG