Beleidigung in einem Internetforum im Schutz der Anonymität – kein Auskunftsanspruch gegen den Host-Provider
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2013
- Judikatur, 4444 Wörter
- Seiten 56 -63
- https://doi.org/10.33196/ziir201301005601
20,00 €
inkl MwSt
Dynamische, dh nur für eine bestimmte Zeit zugewiesene IP-Adressen sind in die Kategorie der Zugangs- und damit der Verkehrsdaten einzuordnen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Access-Provider gegen die in den §§ 92 ff TKG normierten Pflichten verstieße, wenn er nach Bekanntgabe der dynamischen IP-Adresse eines Posters die Identität dieses Posters preisgäbe.
Ein Auskunftsbegehren über die IP-Adresse eines Nutzers gegen den Betreiber eines Internet-Diskussionsforums als Host-Provider nach § 18 Abs 4 ECG scheitert daran, dass mit der begehrten IP-Adresse Name und Adresse des Posters auf legalem Weg nicht eruiert werden können. Kann auf legalem Weg mit der begehrten IP-Adresse Namen und Adresse des Posters nicht eruiert werden, so fehlt es an der nach § 18 Abs 4 ECG glaubhaft zu machenden Voraussetzung, dass die Kenntnis dieser Information, nämlich der IP-Adresse, eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet.
- Briem, Stephan
- Kreditschädigung
- Beleidigung
- ZIIR 2013, 56
- § 93 TKG
- § 94 TKG
- Telekommunikationsgeheimnis
- LG St. Pölten, 20.01.2012, 21 R 12/11i
- Vorratsdatenspeicherung
- § 92 TKG
- § 18 Abs 4 ECG
- OGH, 22.06.2012, 6 Ob 119/11k, „Budesheer-Fan“
- Auskunftsanspruch
- Medienrecht
- § 87b Abs 3 UrhG
- BG St. Pölten, 09.11.2010, 6 C 38/10p
- Persönlichkeitsschutz
Weitere Artikel aus diesem Heft