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Schutz von Zeichen mit geringer Kennzeichnungskraft gegen missbräuchliche Verwendung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2013
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
559 Wörter, Seiten 40-41

20,00 €

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Das Zeichen „myTaxy“ im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anwender-Software, mit der der Kunde über Handy ein Taxi bestellen kann, wobei sein Standort dem Taxilenker übermittelt wird, stellt keine rein beschreibende Angabe dar.

Die unveränderte, buchstabengetreue Übernahme eines Zeichens mit auch nur geringer Kennzeichnungskraft durch einen Konkurrenten ist unzulässig; der Zusatz der Top Level Domain „.at“ ändert daran nichts.

  • Kennzeichenkraft
  • § 10 Abs 1 Z 2 MSchG
  • ZIIR 2013, 40
  • Schlüsselwort
  • Markenrechtseingriff
  • Medienrecht
  • OGH, 18.09.2012, 4 Ob 102/12x, „myTaxy/myTaxi“
  • Top Level Domain

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