Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 10, Oktober 2020, Band 33
Bemessung der Eintragungsgebühr bei begünstigtem Erwerbsvorgang und Nichtbestehen eines Einheitswertes
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 4930 Wörter
- Seiten 353-358
- https://doi.org/10.33196/wobl202010035301
30,00 €
inkl MwStFür die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr können gem § 1 Abs 1 BewG die Bestimmungen des Ersten Teiles des BewG maßgebend sein. Die Regelung des § 26 Abs 1 letzter Satz GGG idF GGN 2014 weicht aber von jener des § 10 Abs 2 BewG ab und entspricht vielmehr dem § 2 Abs 2 des LBG, wonach der Verkehrswert der Preis ist, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Bei einer Ermittlung des Verkehrswertes sind etwa Abschläge vom Sachwert betreffend ein auf der Liegenschaft lastendes Wohnrecht vorzunehmen. Der Verkehrswert kann daher wegen einer auf einer Liegenschaft ruhenden Belastung und der damit erschwerten Veräußerbarkeit unter dem Sachwert liegen. Ausgehend von einem derart festgestellten Verkehrswert ist sodann gem § 26a Abs 1 GGG (mangels eines Einheitswertes) hievon 30 % als Wert des einzutragenden Rechts heranzuziehen.
- Kogler, Anna
- VwGH, 12.11.2019, Ro 2019/16/0014
- § 26a Abs 1 GGG
- Miet- und Wohnrecht
- § 26 Abs 1 GGG idF GGN 2014
- § 10 Abs 2 BewG
- WOBL-Slg 2020/110
- § 2 Abs 2 LBG