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- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1279 Wörter
- Seiten 339-340
- https://doi.org/10.33196/wobl202010033901
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inkl MwStEs ist nicht grundsätzlich unzulässig, anlässlich der Unterfertigung des schriftlichen Mietvertrages festzuhalten, dass das Vertragsverhältnis bereits am Monatsanfang beginnt. Eine unzulässige Verkürzung der Mindestbefristung ist daraus nicht ersichtlich, wenn dem Mieter die Nutzung der Wohnung in dem vor der Unterfertigung gelegenen Zeitraum auch tatsächlich zukam.
Auch aus dem Umstand, dass mit einer Verlängerung des Mietvertrages das bestehende Mietverhältnis vorzeitig beendet wurde, ist keine Umgehung der Mindestbefristungsregelungen des MRG ersichtlich, denn § 29 MRG steht einer einverständlichen Auflösung des Mietverhältnisses nur entgegen, wenn der Mieter unter Druck steht.
- WOBL-Slg 2020/104
- Miet- und Wohnrecht
- BG Korneuburg, 2 C 169/16s, siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Tamerl in diesem Heft der wobl 2020, 321.
- LG Korneuburg, 22 R 22/17s
- OGH, 24.01.2018, 7 Ob 201/17k
- § 29 MRG
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