


Beraten statt strafen – der Staat als Freund?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2020
- Inhalt:
- thema: Sanfte Verwaltung
- Umfang:
- 3846 Wörter, Seiten 508-517
10,00 €
inkl MwSt




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Durch § 33a VStG hat der Gesetzgeber die Forderung der Praxis aufgegriffen, bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen eine sanfte Alternative zur Verhängung von Strafen zu schaffen. Die Regelung ist eng an die Voraussetzungen der Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit gem § 45 Abs 1 Z 4 VStG geknüpft und wurde aufgrund ihrer legistischen Gestaltung in der Lehre vielfach kritisiert. Im Lichte dieser Kritik erläutert dieser Beitrag die Tatbestandselemente und Rechtsfolgen des § 33a VStG.
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- Winninger, Laura
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- geringe Intensität der Beeinträchtigung des Rechtsgutes
- Dauerdelikt
- § 45 Abs 1 letzter Satz VStG
- § 45 Abs 1 Z 4 VStG
- § 32 Abs 2 VStG
- Ermahnung
- Einstellung
- geringes Verschulden
- Beraten statt strafen
- § 33a VStG
- geringe Bedeutung des Rechtsgutes
- Beratung
- Zustandsdelikt
- Rechtsphilosophie und Politik
- JURIDIKUM 2020, 508
Durch § 33a VStG hat der Gesetzgeber die Forderung der Praxis aufgegriffen, bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen eine sanfte Alternative zur Verhängung von Strafen zu schaffen. Die Regelung ist eng an die Voraussetzungen der Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit gem § 45 Abs 1 Z 4 VStG geknüpft und wurde aufgrund ihrer legistischen Gestaltung in der Lehre vielfach kritisiert. Im Lichte dieser Kritik erläutert dieser Beitrag die Tatbestandselemente und Rechtsfolgen des § 33a VStG.
- Winninger, Laura
- geringe Intensität der Beeinträchtigung des Rechtsgutes
- Dauerdelikt
- § 45 Abs 1 letzter Satz VStG
- § 45 Abs 1 Z 4 VStG
- § 32 Abs 2 VStG
- Ermahnung
- Einstellung
- geringes Verschulden
- Beraten statt strafen
- § 33a VStG
- geringe Bedeutung des Rechtsgutes
- Beratung
- Zustandsdelikt
- Rechtsphilosophie und Politik
- JURIDIKUM 2020, 508