In Zeiten der Infodemie
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2020
- Inhalt:
- debatte
- Umfang:
- 4021 Wörter, Seiten 433-442
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In Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird wiederholt vor der Verbreitung von Desinformation gewarnt. Dabei wird vor allem an von Privatpersonen online gestreute Desinformation gedacht. Doch die Corona-Krise hat deutlich gemacht, dass auch der Staat desinformieren kann. Anhand der irreführenden Kommunikation der österreichischen Bundesregierung zu den in den Monaten März und April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen wird das Problem staatlicher Desinformation diskutiert und danach gefragt, welche Antworten das Recht auf diese Machttechnik geben kann: Die staatliche Desinformation lässt auf eine unzureichende Determinierung jener Norm schließen, die Gegenstand der Regierungskommunikation war. Die Desinformation selbst ist aber nur schwer zu fassen. Unsere Rechtsordnung kennt keinen klassischen Rechtsschutz dagegen, weswegen letztlich die Antwort auf Desinformation Information lauten muss, und zwar durch kommunikative Gegenmacht im Rahmen einer lebendigen demokratischen Öffentlichkeit.
- Blaßnig, Maximilian
- Art 7 EMRK
- Öffentlichkeit
- Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG
- Ausgangsbeschränkungen
- Art 11 GRC
- Betretungsverbot
- politische Kontrolle
- Meinungsfreiheit
- Informationsrealakte
- § 1 Abs 1 AHG
- Kommunikationsmacht
- Art 10 EMRK
- informationelle Steuerung
- Art 2 Abs 2 4. ZPEMRK
- Art 18 B-VG
- Verhaltensbeschwerde
- Formenabhängigkeit
- Art 23 B-VG
- Determinierungspflichten
- §§ 1 ff Verordnung gem § 2 Z 1 des COVID-19-MaßnahmenG
- Desinformation
- COVID-19
- schlicht-hoheitlich
- § 3 COVID-19-MaßnahmenG
- Regierungskommunikation
- Falschnachrichten
- § 2 COVID-19-MaßnahmenG
- Klarheitsgebot
- Corona
- Missstandskontrolle
- Wahrheitspflicht
- JURIDIKUM 2020, 433
- Rechtsphilosophie und Politik
- Bestimmtheitsgebot
- Informationshandeln
- COVID-19-Lockerungsverordnung
- Art 4 StGG