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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Bereicherungsanspruch nach Aufhebung von Exekutionstitel.

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§§ 983, 988, 1412, 1435 ABGB; §§ 39, 294a EO. Dem Verpflichteten, der aufgrund eines gem § 39 Abs 1 Z 1 EO nachträglich für ungültig erkannten, aufgehobenen oder sonst für unwirksam erklärten Exekutionstitels geleistet hat, steht idR ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zu. Dieser bereicherungsrechtliche Rückforderungsanspruch gebührt dem Verpflichteten auch bei Zahlungen, die ein Drittschuldner aufgrund einer Forderungsexekution vor deren Einstellung an den betreibenden Gläubiger geleistet hat.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 30.11.2021, 5 Ob 90/21b
  • oeba-Slg 2022/2836

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