Beschaffung von Kennzeichentafeln kein öffentlicher Auftrag
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1273 Wörter, Seiten 372-374
20,00 €
inkl MwSt
Die Anwendung des BVergG hängt grundsätzlich davon ab, ob es sich um eine „öffentliche“ Auftragsvergabe handelt, die Leistung also von einem „öffentlichen“ Auftraggeber ausgeschrieben wird. Private Auftraggeber unterliegen grundsätzlich nicht den Bestimmungen des BVergG. Sie können daher die von ihnen benötigten Leistungen am Markt frei erwerben.
Vergabeverfahren können nur Vorgänge sein, die letztlich zum Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages führen sollen. Hoheitsakte fallen nicht in den Anwendungsbereich des BVergG.
- Reisner, Hubert
- BVwG, 01.07.2015, W123 2107458-1/13E, Beschaffung von Kennzeichentafeln
- § 2 Z 8 BVergG
- RPA 2015, 372
- Vergabeverfahren
- Anwendbarkeit des Vergaberechts
- Vergaberecht
- öffentlicher Auftraggeber
- § 1 BVergG
- Beschaffungsvorgang
- hoheitliche Betrauung
- Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.