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Beschaffung von Kennzeichentafeln kein öffentlicher Auftrag

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1273 Wörter, Seiten 372-374

20,00 €

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Die Anwendung des BVergG hängt grundsätzlich davon ab, ob es sich um eine „öffentliche“ Auftragsvergabe handelt, die Leistung also von einem „öffentlichen“ Auftraggeber ausgeschrieben wird. Private Auftraggeber unterliegen grundsätzlich nicht den Bestimmungen des BVergG. Sie können daher die von ihnen benötigten Leistungen am Markt frei erwerben.

Vergabeverfahren können nur Vorgänge sein, die letztlich zum Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages führen sollen. Hoheitsakte fallen nicht in den Anwendungsbereich des BVergG.

  • Reisner, Hubert
  • BVwG, 01.07.2015, W123 2107458-1/13E, Beschaffung von Kennzeichentafeln
  • § 2 Z 8 BVergG
  • RPA 2015, 372
  • Vergabeverfahren
  • Anwendbarkeit des Vergaberechts
  • Vergaberecht
  • öffentlicher Auftraggeber
  • § 1 BVergG
  • Beschaffungsvorgang
  • hoheitliche Betrauung
  • Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

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