Unterlassene Bekanntgabe Bildung einer BIEGE
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 2015
- Judikatur, 1739 Wörter
- Seiten 384 -387
- https://doi.org/10.33196/rpa201506038401
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Eine nach erfolgter Ausscheidung übermittelte Antwort an den Vertreter eines Bieters gilt als Mitteilung der Ausscheidung gemäß § 129 Abs. 3 BVergG.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft aus zwei jeweils zur Angebotsabgabe eingeladenen Unternehmen ist binnen halber Angebotsfrist auch im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung anzuzeigen.
Ein Angebot zweier jeweils zur Angebotsabgabe eingeladenen Unternehmen als BIEGE ist – in Ermangelung einer fristgerechten Anzeige der BIEGE − ein Angebot eines nicht zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieters und auszuscheiden.
Bei der Entscheidung macht es keinen Unterschied, dass diese zwei Unternehmen, die eine BIEGE gebildet haben, miteinander verbundene Unternehmen sind.
- Casati, Claus
- RPA 2015, 384
- verbundene Unternehmen
- § 104 Abs 1 BVergG
- § 2 Z 13 BVergG
- § 20 Abs 2 BVergG
- Stmk LVwG, 25.09.2015, 44.20-2583/2015-10, „Straßenbau Leibnitz“
- § 102 Abs 1 BVergG
- § 2 Z 14 BVergG
- § 129 Abs 3 BVergG
- § 129 Abs 1 Z 10 BVergG
- Mitteilung Ausscheidung.
- § 129 Abs 1 Z 8 BVergG
- Bietergemeinschaft
- Vergaberecht
- fairer Wettbewerb
- nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung
- Ausscheiden Angebot