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Lauterkeitsrechtliche Sicherung einer vergaberechtlichen Nachprüfungskontrolle

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
5489 Wörter, Seiten 348-356

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Die fortdauernde Bindung der öffentlichen Auftraggeberin an die im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren erfolgreich geltend gemachten Vergabegrundsätze, welche auch in einer Folgeausschreibung verletzt werden, kann grundsätzlich durch eine auf §§ 1 ff iVm 24 UWG gestützte einstweilige Verfügung gesichert werden.

Das für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung erforderliche Rechtsschutzinteresse (Beschwer) fehlt, wenn der Entscheidung nur mehr theoretisch-abstrakte Bedeutung zukommt, weil es nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen ist, über bloß theoretisch bedeutsame Fragen abzusprechen.

Ist das zu sichernde Unterlassungsbegehren generell darauf gerichtet, bestimmte vergabewidrige Ankäufe – ohne vorherige gesetzmäßige Ausschreibung – zu unterlassen und strebt die (mögliche) Bieterin damit, unabhängig von einer befristeten Rahmenvereinbarung offensichtlich die fortdauernde Bindung der Auftraggeber an die Vergabegrundsätze an, kommt der Entscheidung nicht bloß theoretisch-abstrakte Bedeutung zu.

  • Götzl, Philipp
  • Thiele, Clemens
  • § 1 Abs 1 Z 1 UWG
  • Rechtschutzinteresse
  • Vergabegrundsätze
  • Rechtsschutz
  • § 24 UWG
  • § 19 BVergG
  • § 2 UWG
  • OGH, 17.09.2014, 4 Ob 105/14s, Lieferung von Hygienepapier II
  • theoretische Bedeutung
  • Zulässigkeit.
  • Nachprüfung
  • Schadenersatz
  • Vergaberecht
  • Zentrale Beschaffungsstelle
  • Unterlassung
  • Lauterkeitsverstoß
  • § 1 Abs 1 Z 2 UWG
  • RPA 2015, 348
  • § 2 Z 48b BVergG
  • Beschwer

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