Lauterkeitsrechtliche Sicherung einer vergaberechtlichen Nachprüfungskontrolle
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 5489 Wörter, Seiten 348-356
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Die fortdauernde Bindung der öffentlichen Auftraggeberin an die im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren erfolgreich geltend gemachten Vergabegrundsätze, welche auch in einer Folgeausschreibung verletzt werden, kann grundsätzlich durch eine auf §§ 1 ff iVm 24 UWG gestützte einstweilige Verfügung gesichert werden.
Das für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung erforderliche Rechtsschutzinteresse (Beschwer) fehlt, wenn der Entscheidung nur mehr theoretisch-abstrakte Bedeutung zukommt, weil es nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen ist, über bloß theoretisch bedeutsame Fragen abzusprechen.
Ist das zu sichernde Unterlassungsbegehren generell darauf gerichtet, bestimmte vergabewidrige Ankäufe – ohne vorherige gesetzmäßige Ausschreibung – zu unterlassen und strebt die (mögliche) Bieterin damit, unabhängig von einer befristeten Rahmenvereinbarung offensichtlich die fortdauernde Bindung der Auftraggeber an die Vergabegrundsätze an, kommt der Entscheidung nicht bloß theoretisch-abstrakte Bedeutung zu.
- Götzl, Philipp
- Thiele, Clemens
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- Rechtschutzinteresse
- Vergabegrundsätze
- Rechtsschutz
- § 24 UWG
- § 19 BVergG
- § 2 UWG
- OGH, 17.09.2014, 4 Ob 105/14s, Lieferung von Hygienepapier II
- theoretische Bedeutung
- Zulässigkeit.
- Nachprüfung
- Schadenersatz
- Vergaberecht
- Zentrale Beschaffungsstelle
- Unterlassung
- Lauterkeitsverstoß
- § 1 Abs 1 Z 2 UWG
- RPA 2015, 348
- § 2 Z 48b BVergG
- Beschwer