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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Beschlussanfechtung wegen Verletzung des Auskunfts- und Rederechts in der Hauptversammlung – Bekämpfung des Gesellschafterausschlusses
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2013
- Gesellschaftsrecht Judikatur, 1065 Wörter
- Seiten 132-133
- https://doi.org/10.33196/ges201303013201
9,80 €
inkl MwStBei der Beschlussanfechtung ist die Relevanztheorie anzuwenden. Entscheidend für die Anfechtbarkeit ist der Zweck der jeweiligen Verfahrensbestimmung. Nur wenn ein konkretes Informations- oder Partizipationsinteresse eines Aktionärs verletzt wurde, begründet dies die Anfechtbarkeit.
Maßgeblicher Zeitpunkt, zu dem dem Hauptgesellschafter bei der Beschlussanfechtung über den Gesellschafterausschluss Anteile von zumindest 90 % des Nennkapitals gehören müssen, ist der der Beschlussfassung.
Für die Überprüfung der Barabfindung ist ein besonderes gerichtliches Verfahren vorgesehen. Eine Beschlussanfechtung kann nicht darauf gestützt werden, dass die Barabfindung nicht angemessen festgelegt ist.
Der Gesellschafterausschluss-Beschluss ist auch nicht an den Kriterien des Rechtsmissbrauchs oder der Treuwidrigkeit zu prüfen.
- § 1 Abs 2 GesAusG
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 31.01.2013, 6 Ob 210/12v
- § 195 Abs 4 AktG
- GES 2013, 132
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