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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Beschlussanfechtungsprozesse in der Insolvenz der GmbH
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 19
- Judikatur, 1387 Wörter
- Seiten 143-145
- https://doi.org/10.33196/ges202003014301
9,80 €
inkl MwStBeschlussanfechtungsklagen können nach Insolvenzeröffnung nur dann anhängig gemacht oder fortgesetzt werden, wenn die begehrte Aufhebung des Gesellschafterbeschlusses keine unmittelbare Wirkung auf die Insolvenzmasse hat.
Die Prozessführung ist daher insbesondere zulässig, wenn es um
die innere Organisation der Gesellschaft
die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers (sofern damit nicht Ansprüche des Geschäftsführers zusammenhängen)
die Bestellung eines Liquidators
geht.
Die Prozessführung ist hingegen insbesondere unzulässig, wenn es um
einen Beschluss zur Einforderung restlicher Stammeinlagen
einen Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft
die Bestellung eines Sonderprüfers iZm möglicher Schadenersatzforderungen gegen Geschäftsführer
die entgeltliche Bestellung eines Sonderprüfers
geht.
- Beschlussanfechtung
- GES 2020, 143
- OGH, 19.12.2019, 6 Ob 213/19w
- Prozesssperre
- § 41 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- § 6 Abs 1 IO
- Insolvenz