Vorstandsänderung bei einer AG mit gleichzeitiger Einreichung des Jahresabschlusses und des Protokolls der Hauptversammlung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 19
- Inhalt:
- Firmenbuch-Praxis
- Umfang:
- 938 Wörter, Seiten 150-152
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Das COVID-19-GesG, BGBl I 2020/16 idgF bringt eine Änderung für den Zeitraum der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (§ 104 Abs 1 AktG) und generell für die Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses (§ 277 Abs 1 UGB) mit sich. Die Bestimmungen treten mit Ablauf des 31.12.2020 wieder außer Kraft.
- Birnbauer, Wilhelm
- Gesellschaftsrecht
- GES 2020, 150