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Bestimmung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung

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Mangels anderer Regelungen in der Stiftungserklärung entsteht der Anspruch eines Vorstandsmitglieds gegen die Privatstiftung auf Auszahlung einer Vergütung erst mit der rechtskräftigen Bestimmung deren Höhe durch das Gericht.

Der solchermaßen bedingte Vergütungsanspruch des Stiftungsvorstandsmitglieds kann als zivilrechtliches vermögenswertes Forderungsrecht zediert werden.

Der Anspruch auf gerichtliche Bestimmung der Höhe der Vergütung hingegen kann nicht verkauft oder zediert werden.

Auch vormalige Vorstandsmitglieder sind berechtigt, die Bestimmung der Höhe der Vergütung zu beantragen.

  • § 19 Abs 2 PSG
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 08.05.2013, 6 Ob 20/13d
  • GES 2013, 399

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