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Zulässigkeit geografischer Firmenbestandteile

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Für die Zulässigkeit eines geografischen Zusatzes in einer Firma ist eine maßgebliche oder besondere Bedeutung eines Unternehmens für den fraglichen geografischen Raum nicht erforderlich.

  • Gesellschaftsrecht
  • § 18 Abs 2 UGB
  • OLG Innsbruck, 07.06.2013, 3 R 60/13t, „Bodensee“
  • GES 2013, 396

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