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Umwandlung einer offenen Gesellschaft in eine protokollierte Einzelfirma mit Gesamtrechtsnachfolge gem § 142 UGB infolge Kündigung des vorletzten Gesellschafters und Übernahme durch den letzten Gesellschafter

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2013
Inhalt:
Firmenbuch-Praxis
Umfang:
1102 Wörter, Seiten 401-404

9,80 €

inkl MwSt

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Artikel Umwandlung einer offenen Gesellschaft in eine protokollierte Einzelfirma mit Gesamtrechtsnachfolge gem § 142 UGB infolge Kündigung des vorletzten Gesellschafters und Übernahme durch den letzten Gesellschafter in den Warenkorb legen

Nach der für ab dem 01.01.2007 errichteten Personengesellschaften nach UGB geltenden Rechtslage können bei Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter die verbleibenden Gesellschafter die Fortsetzung beschließen (§ 141 Abs 1 UGB) oder der letzte verbleibende Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen ohne Zustimmung des Kündigenden übernehmen (§ 142 Abs 1 UGB). Für vor dem 01.01.2007 errichtete Gesellschaften gilt die Rechtslage vor dem HaRÄG (vgl OGH 07.08.2008, 6 Ob 152/08h).

  • Birnbauer, Wilhelm
  • GES 2013, 401
  • Gesellschaftsrecht

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