


Umwandlung einer offenen Gesellschaft in eine protokollierte Einzelfirma mit Gesamtrechtsnachfolge gem § 142 UGB infolge Kündigung des vorletzten Gesellschafters und Übernahme durch den letzten Gesellschafter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2013
- Inhalt:
- Firmenbuch-Praxis
- Umfang:
- 1102 Wörter, Seiten 401-404
9,80 €
inkl MwSt




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Nach der für ab dem 01.01.2007 errichteten Personengesellschaften nach UGB geltenden Rechtslage können bei Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter die verbleibenden Gesellschafter die Fortsetzung beschließen (§ 141 Abs 1 UGB) oder der letzte verbleibende Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen ohne Zustimmung des Kündigenden übernehmen (§ 142 Abs 1 UGB). Für vor dem 01.01.2007 errichtete Gesellschaften gilt die Rechtslage vor dem HaRÄG (vgl OGH 07.08.2008, 6 Ob 152/08h).
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- Birnbauer, Wilhelm
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- GES 2013, 401
- Gesellschaftsrecht
Nach der für ab dem 01.01.2007 errichteten Personengesellschaften nach UGB geltenden Rechtslage können bei Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter die verbleibenden Gesellschafter die Fortsetzung beschließen (§ 141 Abs 1 UGB) oder der letzte verbleibende Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen ohne Zustimmung des Kündigenden übernehmen (§ 142 Abs 1 UGB). Für vor dem 01.01.2007 errichtete Gesellschaften gilt die Rechtslage vor dem HaRÄG (vgl OGH 07.08.2008, 6 Ob 152/08h).
- Birnbauer, Wilhelm
- GES 2013, 401
- Gesellschaftsrecht