Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Verlustverrechnungsaufschub in den folgenden Veranlagungszeitraum bei Verschmelzungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2013
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
1449 Wörter, Seiten 421-423

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Verlustverrechnungsaufschub in den folgenden Veranlagungszeitraum bei Verschmelzungen in den Warenkorb legen

Der auf die Verschmelzung folgende Veranlagungszeitraum iSd § 4 Z 1 lit a UmgrStG ist das folgende Kalenderjahr.

Das Auseinanderfallen der Begriffe Veranlagungszeitraum – Wirtschaftsjahr hat zur Folge, dass ein am Verschmelzungsstichtag noch nicht verrechneter Verlustvortrag (des untergegangenen Steuersubjektes) erst im Folgeveranlagungszeitraum (= Folgekalenderjahr) in Abzug gebracht werden kann.

Dies gilt auch, wenn ein mit dem übertragenen Betriebsvermögen erwirtschafteter Gewinn in einem Rumpfwirtschaftsjahr, das bei der übernehmenden Gesellschaft entweder durch die Verlegung des Bilanzstichtages oder wegen eines vom Regelstichtag abweichenden Verschmelzungsstichtages (wie im gegenständlichen Fall) entsteht, bei der übernehmenden Gesellschaft im Rahmen einer gesonderten Veranlagung noch im selben Jahr zu erfassen ist.

  • Kofler, Georg
  • GES 2013, 421
  • § 4 Z 1 lit a UmgrStG
  • Gesellschaftsrecht
  • UFS, 04.06.2013, RV/0091-W/07

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice