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BGH: Unzulässige Fernsehberichterstattung über Kindesentführung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 11
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
6505 Wörter, Seiten 477-486

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Die Fotos eines Entführungsopfers dürfen nicht ohne dessen Einwilligung gezeigt werden. Handelt es sich bei der entführten Person um ein Kind, so überwiegt das Interesse des Opferschutzes das der allgemeinen Fernsehberichterstattung auch noch nach Jahrzehnten.

Redaktioneller Leitsatz

  • Thiele, Clemens
  • ZIIR 2023, 477
  • Archivbericht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Gallwitz-Entführung
  • § 1004 Abs 1 Satz 2 BGB
  • Art 1 Abs 1 GG
  • § 823 Abs 2 BGB
  • Fernsehberichterstattung
  • Art 5 GG
  • Berichterstattung
  • § 23 Abs 1 dKUG
  • Recht am eigenen Bild
  • Medienrecht
  • § 22 Abs 1 dKUG
  • Entführungsfall, spektakulärer
  • BGH, 06.06.2023, VI ZR 309/22, Foto des Entführungsopfers
  • Abs 2 dKUG
  • § 823 Abs 1 BGB
  • Art 2 Abs 1 GG

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