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Das ungewöhnlich niedrige Angebot
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 23
- Judikatur, 2724 Wörter
- Seiten 35-39
- https://doi.org/10.33196/rpa202301003501
20,00 €
inkl MwStDie Art 38 und 49 RL 2009/81/EG sind dahingehend auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Fall des Verdachts, dass ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Aspekte der Ausschreibung und der Vergabeunterlagen prüfen muss, ob dies tatsächlich der Fall ist, ohne dass es insoweit auf die Nichtanwendbarkeit der in nationalen Rechtsvorschriften hierfür vorgesehenen Kriterien und die Zahl der eingereichten Angebote ankäme.
Art 55 Abs 2 RL 2009/81/EG in Verbindung mit Art 47 GRC ist dahingehend auszulegen, dass die Beurteilung eines öffentlichen Auftraggebers, wenn dieser kein Überprüfungsverfahren im Hinblick darauf eingeleitet hat, ob möglicherweise ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorliegt, weil er davon ausgegangen ist, dass keines der bei ihm eingereichten Angebote ungewöhnlich niedrig sei, im Rahmen der Anfechtung der Entscheidung über die Vergabe des betreffenden Auftrags einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegen kann.
- Breitenfeld, Michael
- Kueß, Rupert
- Angebotsprüfung
- EuGH, 15.09.2022, C-669/20, „Veridos“
- Art 49 RL 2009/81/EG
- Art 69 RL 2014/24/EU
- Art 35 RL 2009/81/EG
- Art 55 RL 2009/81/EG
- Art 38 RL 2009/81/EG
- RPA 2023, 35
- ungewöhnlich niedriges Angebot
- Vergaberecht