Die Klausel-RL steht der Auslegung einer nationalen Vorschrift entgegen, die ein Gericht, das in einem Verfahren eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher ein Versäumnisurteil erlässt, daran hindert, Untersuchungsmaßnahme...
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 68
- Erkenntnisse des EuGH, 3318 Wörter
- Seiten 746 -749
- https://doi.org/10.47782/oeba202010074601
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/ EWG - Art 7 Abs 1 - Verbraucherkredit - Kontrolle der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln - Nichterscheinen des Verbrauchers - Umfang der von Amts wegen wahrzunehmenden richterlichen Befugnisse;
Art 7 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er der Auslegung einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die ein Gericht, das mit einer in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Klage eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher befasst ist und ein Versäumnisurteil erlässt, wenn der Verbraucher trotz Ladung nicht zur Verhandlung erscheint, daran hindert, die notwendigen Untersuchungsmaßnahmen durchzuführen, um die Missbräuchlichkeit der Vertragsklauseln, auf die der Gewerbetreibende sein Begehren gestützt hat, von Amts wegen zu prüfen, wenn das Gericht Zweifel daran hat, ob die Klauseln missbräuchlich iSd Richtlinie sind.
- Lurger, Brigitta
- EuGH, 04.06.2020, C-495/19, Kancelaria Medius SA/RN
- oeba-Slg 2020/104
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