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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Formulierung einer Aufsandungserklärung für die lastenfreie Abschreibung eines Grundstücks

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§ 364c ABGB; §§ 3, 26, 27, 32, 74 94 GBG; § 3 LiegTeilG. Das Grundbuchsgericht darf eine Eintragung nur dann bewilligen, wenn aus dem Gesuch kein Hindernis gegen die begehrte Eintragung hervorgeht. Dafür notwendige Angaben müssen unzweifelhaft aus dem Inhalt der Grundbuchsurkunde hervorgehen, ohne dass das Grundbuchsgericht weitergehende Schlussfolgerungen anzustellen hat. Wird im Gesuch nur die „Abschreibung eines Grundstücks“, nicht aber ausdrücklich dessen „lastenfreie Abschreibung“ begehrt, ist nur eine Abschreibung unter Mitübertragung eines bestehenden Veräußerungs- und Belastungsverbots zulässig.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 16.01.2020, 5 Ob 208/19b
  • oeba-Slg 2020/2700

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