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Zur Formulierung einer Aufsandungserklärung für die lastenfreie Abschreibung eines Grundstücks

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 68
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1522 Wörter, Seiten 738-740

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§ 364c ABGB; §§ 3, 26, 27, 32, 74 94 GBG; § 3 LiegTeilG. Das Grundbuchsgericht darf eine Eintragung nur dann bewilligen, wenn aus dem Gesuch kein Hindernis gegen die begehrte Eintragung hervorgeht. Dafür notwendige Angaben müssen unzweifelhaft aus dem Inhalt der Grundbuchsurkunde hervorgehen, ohne dass das Grundbuchsgericht weitergehende Schlussfolgerungen anzustellen hat. Wird im Gesuch nur die „Abschreibung eines Grundstücks“, nicht aber ausdrücklich dessen „lastenfreie Abschreibung“ begehrt, ist nur eine Abschreibung unter Mitübertragung eines bestehenden Veräußerungs- und Belastungsverbots zulässig.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 16.01.2020, 5 Ob 208/19b
  • oeba-Slg 2020/2700

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