


Oppositionsklage gegen Zwangspfandrecht nach Bestätigung des Sanierungsplans
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1301 Wörter, Seiten 741-743
20,00 €
inkl MwSt




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Gemäß § 149 Abs 1 S 2 IO ist die Forderung des Absonderungsgläubigers nach Bestätigung des Sanierungsplans mit dem Wert der Sache begrenzt, an der das Absonderungsrecht besteht. Erlischt deswegen die Forderung des Gläubigers zum Teil, liegt ein Oppositionsgrund vor, der allerdings nur mit Oppositionsklage, nicht mit Oppositionsgesuch geltend gemacht werden kann.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 08.04.2020, 3 Ob 22/20m
- oeba-Slg 2020/2702
Gemäß § 149 Abs 1 S 2 IO ist die Forderung des Absonderungsgläubigers nach Bestätigung des Sanierungsplans mit dem Wert der Sache begrenzt, an der das Absonderungsrecht besteht. Erlischt deswegen die Forderung des Gläubigers zum Teil, liegt ein Oppositionsgrund vor, der allerdings nur mit Oppositionsklage, nicht mit Oppositionsgesuch geltend gemacht werden kann.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 08.04.2020, 3 Ob 22/20m
- oeba-Slg 2020/2702