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Heft 10, Oktober 2020, Band 68
Oppositionsklage gegen Zwangspfandrecht nach Bestätigung des Sanierungsplans
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Rechtsprechung des OGH, 1301 Wörter
- Seiten 741-743
- https://doi.org/10.47782/oeba202010074101
20,00 €
inkl MwStGemäß § 149 Abs 1 S 2 IO ist die Forderung des Absonderungsgläubigers nach Bestätigung des Sanierungsplans mit dem Wert der Sache begrenzt, an der das Absonderungsrecht besteht. Erlischt deswegen die Forderung des Gläubigers zum Teil, liegt ein Oppositionsgrund vor, der allerdings nur mit Oppositionsklage, nicht mit Oppositionsgesuch geltend gemacht werden kann.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 08.04.2020, 3 Ob 22/20m
- oeba-Slg 2020/2702
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