


Zum Erfolgsort bei Anlegerklagen gegen Wirtschaftsprüfer
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 911 Wörter, Seiten 743-743
20,00 €
inkl MwSt




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Art 7 EuGVVO 2012. Die Gerichte am Wohnsitz des Anlegers sind dann für auf deliktische Ansprüche gestützte Klagen zuständig, wenn die anlageund schadenstypisch beteiligten Konten bei Banken in Österr gehalten wurden und darüber hinaus auch die sonst vorliegenden Umstände (zB Erwerb in Österr, Eingehen der Verpflichtung aufgrund von notifizierten Prospektangaben) zur Zuweisung an österr Gerichte beitragen. Ob solche „spezifischen Gegebenheiten“ in ausreichender Weise und mit entsprechendem Gewicht vorliegen, ist eine Frage der konkreten Einzelfallbeurteilung.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2020/2703
- OGH, 26.02.2020, 1 Ob 22/20x
Art 7 EuGVVO 2012. Die Gerichte am Wohnsitz des Anlegers sind dann für auf deliktische Ansprüche gestützte Klagen zuständig, wenn die anlageund schadenstypisch beteiligten Konten bei Banken in Österr gehalten wurden und darüber hinaus auch die sonst vorliegenden Umstände (zB Erwerb in Österr, Eingehen der Verpflichtung aufgrund von notifizierten Prospektangaben) zur Zuweisung an österr Gerichte beitragen. Ob solche „spezifischen Gegebenheiten“ in ausreichender Weise und mit entsprechendem Gewicht vorliegen, ist eine Frage der konkreten Einzelfallbeurteilung.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2020/2703
- OGH, 26.02.2020, 1 Ob 22/20x