Die Rechtfertigung von Straftaten bei Klimaprotesten
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 1
- Judikatur, 3966 Wörter
- Seiten 475 -480
- https://doi.org/10.33196/nr202104047501
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Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten können sich bei Straftaten im Rahmen eines Protests nicht auf den rechtfertigenden Notstand gem Art 17 schwStGB berufen, weil ein Protest ungeeignet ist, den Klimawandel aufzuhalten.
Eine Protestaktion auf privatem Grund einer Bank gegen deren Willen erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach Schweizer Strafrecht. Auch wenn die Tat begangen wurde, um die klimaschädliche Investitionspolitik der Bank zu stoppen und in weiterer Folge zur Rettung der Umwelt beizutragen, liegt kein rechtfertigender Notstand vor. Der Klimawandel stellt zwar eine Gefahr für das Leben und Eigentum von Menschen dar, ein Protest dieser Art ist aber ungeeignet, den Temperaturanstieg aufzuhalten.
- Haider, Vera
- Kantonsgericht Waadt, 22.09.2020, Jug 2020/333/371
- Hausfriedensbruch
- NR 2021, 475
- Art 186 schwStGB
- Rechtfertigender Notstand
- Nachhaltigkeitsrecht
- Rechtfertigung
- Art 17 schwStGB
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