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Schlenk, Maximilian

Verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse zur Abwärmenutzung

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Mit 13. Februar 2021 trat das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 (WERUG 2020) in Kraft. Das Gesetz sieht ein eigenständiges Genehmigungsverfahren für bestimmte Projekte vor. Sein Zweck besteht darin, vor der Errichtung oder erheblichen Modernisierung bestimmter Anlagen oder Netze eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Dabei sollen die Vor- und Nachteile der Nutzung von in Betriebsprozessen anfallender Abwärme bzw deren Einspeisung in Fernwärmenetze miteinander abgewogen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Kosten-Nutzen-Analyse den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und eine effiziente Energiegewinnung nach dem Stand der Technik gewährleistet ist. Weiters soll das WERUG 2020 als Rechtsrahmen künftig die rasche Umsetzung energie- und klimarechtlicher Unionsvorschriften auf Wiener Landesebene gewährleisten.

Fundstelle: Gesetz zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der EU im Energie- und Klimabereich (Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 – WERUG 2020), LGBl Nr 12/2021.

Siehe dazu auch Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020, ZTR 2021, 32.

  • Schlenk, Maximilian
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Stromerzeugungsanlagen
  • Art 14 und Anhang IX RL 2012/27/EU (Energieeffizienz-RL)
  • Fernwärme
  • Art 1 RL (EU) 2018/2002 (Energieeffizienzänderungs-RL 2018)
  • Energieeffizienzrichtlinie
  • Europarecht
  • Wiener Landesrecht
  • Abwärmenutzung
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Fernkälte
  • NR 2021, 501
  • Industrieanlagen
  • Energieerzeugungsanlagen

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