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Braunauer, Florian/​Windischer, Philip

Die Verfassungskonformität des Amtshaftungsausschlusses für die Finanzmarktaufsicht

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Was passiert, wenn die Finanzmarktaufsicht nicht sorgfältig arbeitet? Klare Antwort: Es kommt zum Haftungsfall. Weniger klar ist allerdings, wem gegenüber gehaftet wird. Denn § 3 Abs 1 FMABG schließt unbeaufsichtigte Finanzmarktteilnehmer (wie Einleger) derzeit als Anspruchsberechtigte der Amtshaftung aus. Dieser selektive Ausschluss und seine Verfassungskonformität werden aktuell intensiv diskutiert. Die entscheidenden Rechtsfragen lauten dabei: Muss die Finanzmarktaufsicht auf die Individualinteressen aller Finanzmarktteilnehmer Bedacht nehmen? Und darauf aufbauend: Haftet der Bund, wenn die FMA derartige Individualinteressen verletzt? Der vorliegende Beitrag geht dieser Thematik auf den Grund.

  • Braunauer, Florian
  • Windischer, Philip
  • FMA
  • Gleichheitssatz
  • Finanzmarktaufsicht
  • B-VG
  • FMABG
  • Einleger
  • OEBA 2021, 857
  • Amtshaftung
  • Schutzzweck
  • Eigentumsfreiheit
  • JEL-Classification: G 2, K 13, K 23

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