Die Verfassungskonformität des Amtshaftungsausschlusses für die Finanzmarktaufsicht
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 69
- Abhandlung, 9542 Wörter
- Seiten 857 -867
- https://doi.org/10.47782/oeba202112085701
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Was passiert, wenn die Finanzmarktaufsicht nicht sorgfältig arbeitet? Klare Antwort: Es kommt zum Haftungsfall. Weniger klar ist allerdings, wem gegenüber gehaftet wird. Denn § 3 Abs 1 FMABG schließt unbeaufsichtigte Finanzmarktteilnehmer (wie Einleger) derzeit als Anspruchsberechtigte der Amtshaftung aus. Dieser selektive Ausschluss und seine Verfassungskonformität werden aktuell intensiv diskutiert. Die entscheidenden Rechtsfragen lauten dabei: Muss die Finanzmarktaufsicht auf die Individualinteressen aller Finanzmarktteilnehmer Bedacht nehmen? Und darauf aufbauend: Haftet der Bund, wenn die FMA derartige Individualinteressen verletzt? Der vorliegende Beitrag geht dieser Thematik auf den Grund.
- Braunauer, Florian
- Windischer, Philip
- FMA
- Gleichheitssatz
- Finanzmarktaufsicht
- B-VG
- FMABG
- Einleger
- OEBA 2021, 857
- Amtshaftung
- Schutzzweck
- Eigentumsfreiheit
- JEL-Classification: G 2, K 13, K 23
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