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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Zulässigkeit des Rechtswegs bei Anfechtungsklagen.

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§§ 67a, 67c, 352 ASVG; §§ 27, 28, 29, 30, 31, 43 IO. Nach § 43 Abs 1 IO ist nicht danach zu differenzieren, ob eine insolvenzrechtliche Anfechtung einen zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Anspruch betrifft. Anfechtungsklagen sind somit stets vor den ordentlichen Gerichten einzubringen, und zwar auch dann, wenn für die Rückforderung außerhalb des Konkurses der streitige Rechtsweg unzulässig wäre.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 19.05.2021, 17 Ob 7/21k
  • oeba-Slg 2021/2790

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