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Heft 12, Dezember 2021, Band 69
Vereinbarung von Zinseszinsen & Umfang der Exploration bei Bonitätsprüfung.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 69
- Rechtsprechung des OGH, 4199 Wörter
- Seiten 892-896
- https://doi.org/10.47782/oeba202112089201
20,00 €
inkl MwSt§§ 879, 934, 1000 ABGB; §§ 1, 6, 28a, 29 KSchG; § 355 UGB; § 7 VKrG.
Ein Hinweis auf einen unterjährigen Kontoabschluss oder darauf, dass Zinsen unterjährig „berechnet, kapitalisiert und angelastet“ werden, reicht nicht aus, um mit einem Verbraucher transparent zu vereinbaren, dass Zinseszinsen in Anschlag gebracht werden sollen. Das gilt auch bei Bestehen eines Kontokorrents zwischen Unternehmer und Verbraucher.
Der Inhalt der nach § 7 Abs 1 VKrG „ausreichenden“ Informationen muss in Abhängigkeit von den Umständen des einzelnen Falls konkretisiert werden. Bei Warenkleinkrediten kann die Berücksichtigung vorhandener negativer Bonitätsinformationen genügen, ohne dass der Kreditgeber zusätzlich Informationen über das Nettoeinkommen oder das Vermögen des Verbrauchers einholen müsste.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 06.08.2021, 6 Ob 48/21h
- oeba-Slg 2021/2785
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