Durchsetzung der Vereinigungsfreiheit durch EU-Freihandelsabkommen: Das Beispiel Republik Korea
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 2
- Judikatur, 2661 Wörter
- Seiten 213 -216
- https://doi.org/10.33196/nr202202021301
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Die Bestimmungen betreffend „Multilaterale Arbeitsnormen und Arbeitsvereinbarungen“ des EU-Republik Korea Freihandelsabkommens sind keine bloßen Aspirationen der Vertragsparteien, sondern Verpflichtungen, die in den ILO-Kernkonventionen etablierten Mindeststandards der Vereinigungsfreiheit einzuhalten. Die nationale Umsetzung grundlegender Arbeitsnormen ist von Natur aus handelsbezogen und unterliegt deshalb dem Streitbeilegungsmechanismus des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“.
Die Vertragsparteien haben sich durch Bezugnahme auf die aus ihrer Mitgliedschaft bei der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, kurz ILO) fließenden Verpflichtungen in Art 13.4.3 des EU-Korea-Freihandelsabkommens dazu verpflichtet, die Grundprinzipien der Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen zu respektieren, zu fördern und umzusetzen.
- Stemeseder, Markus
- Handelsbezug
- Freihandelsabkommen
- Vereinigungsfreiheit
- NR 2022, 213
- Art 13.2.1, 13.4.3, 13.14-13.15 EU-Korea-Freihandelsabkommen
- Handelsrecht
- ILO
- Nachhaltigkeitsrecht
- Art 2 Abs 4; Art 2 Abs 4, Art 10, Art 12 Abs 1-3, Art 23 Abs 1 Trade Unions and Labour Relations Adjustment Act (TULRAA)
- Panel of Experts Proceeding Constituted under Article 13.15 of the EU-Korea Free Trade Agreement, 20.01.2021, , Report of the Panel of Experts
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