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Weiter Spielraum für sozialpolitische Zielsetzungen bei öffentlichen Auftragsvergaben

Autor

Reisinger, Stefan/​Ullreich, Stefan Mathias/​Theiner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
NRBand 2
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3709 Wörter, Seiten 199-204

9,80 €

inkl MwSt

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Im Zuge eines Vergabeverfahrens kann vorgesehen werden, dass ausschließlich geschützte Werkstätten, integrative Betriebe oder sonstige Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von sonstigen benachteiligten Personen ist, teilnehmen können.

Es kann weiters auch vorgesehen werden, dass die vertragliche Durchführung zwingend im Rahmen von Programmen mit geschützten Beschäftigungsverhältnissen zu erfolgen hat, wobei mindestens 30% der Arbeitnehmer*innen des die Konzession durchführenden Unternehmens Menschen mit Behinderung oder sonstige benachteiligte Arbeitnehmer*innen sein müssen.

Werden die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit eingehalten, so ist es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, auch über die in der (Vergabe-)Richtlinie genannten Voraussetzungen hinaus zusätzliche sozialpolitische Anforderungen zu verlangen.

Abstract

Der EuGH hat mit dieser Entscheidung unter anderem ausgesprochen, dass Vergaben ausschließlich an geschützte Werkstätten und Betriebe der sozialen und beruflichen Integration vorgenommen werden können. Die einschlägige Bestimmung des Art 20 der Vergabe-RL („vorbehaltene Aufträge“) enthält lediglich Mindestanforderungen und keine abschließende Aufzählung, weshalb auch weitergehende Anforderungen vorgegeben werden dürfen. In jedem Fall müssen jedoch die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

  • Reisinger, Stefan
  • Ullreich, Stefan Mathias
  • Theiner, Markus
  • Art 20 Richtlinie 2014/24/EU
  • NR 2022, 199
  • § 16 BVergGKonz
  • Trafiken
  • Art 24 Richtlinie 2014/23/EU
  • integrative Betriebe
  • Nahversorgung mit Tabakerzeugnissen
  • soziale und berufliche Integration
  • § 23 BVergG
  • § 20 Abs 6 BVergG
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • § 29 Abs 3 TabMG
  • EuGH, 06.10.2021, Rs C-598/19, Conacee, ECLI:EU:C:2021:810
  • Monopol
  • sozialpolitische Zielsetzungen
  • § 14 Abs 6 BVergGKonz
  • Dienstleistungskonzession

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