


Einstellung des Braunkohleabbaus als vorläufige Maßnahme bis zur Entscheidung in der Hauptsache
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NRBand 2
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1799 Wörter, Seiten 210-212
9,80 €
inkl MwSt




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[BEH: Bitte Leitsätze einfügen.]
Der EuGH entschied erstmals über eine staatliches Vertragsverletzungsverfahren in Umweltsachen und erließ dabei zum ersten Mal eine einstweilige Anordnung im Kontext eines solchen Verfahrens. Der EuGH hat in seiner Entscheidung zum Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz sowohl Regeln des Primär- als auch des Sekundärrechts angewandt. Das Gericht hat ordnete eine vorübergehende Einstellung der die Arbeiten im Bergwerk Turów bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache Hauptsache an- vorübergehend eingestellt. Die Arbeiten im Bergwerk waren gemäß dem polnischen Umweltinformationsgesetzes bis 2026 verlängert worden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wo urden wäre.
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- Kucherenko, Erik
- Schneider, Isabella
-
- Art 4 Abs 1, 4 Abs 2, 9 Abs 1, 2, 11 Abs 1 UVP-Richtlinie
- EuGH, 21.05.2021, C-121/21 R
- Interessenabwägung
- NR 2022, 210
- Vorsorgeprinzip
- Umweltrecht
- Nachhaltigkeitsrecht
- Art 4 Abs 3, 191 Abs 2, EUV
- § 72 Abs Umweltinformationsgesetz [Polen]
- einstweilige Anordnung
- Umweltverträglichkeitsprüfung
[BEH: Bitte Leitsätze einfügen.]
Der EuGH entschied erstmals über eine staatliches Vertragsverletzungsverfahren in Umweltsachen und erließ dabei zum ersten Mal eine einstweilige Anordnung im Kontext eines solchen Verfahrens. Der EuGH hat in seiner Entscheidung zum Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz sowohl Regeln des Primär- als auch des Sekundärrechts angewandt. Das Gericht hat ordnete eine vorübergehende Einstellung der die Arbeiten im Bergwerk Turów bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache Hauptsache an- vorübergehend eingestellt. Die Arbeiten im Bergwerk waren gemäß dem polnischen Umweltinformationsgesetzes bis 2026 verlängert worden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wo urden wäre.
- Kucherenko, Erik
- Schneider, Isabella
- Art 4 Abs 1, 4 Abs 2, 9 Abs 1, 2, 11 Abs 1 UVP-Richtlinie
- EuGH, 21.05.2021, C-121/21 R
- Interessenabwägung
- NR 2022, 210
- Vorsorgeprinzip
- Umweltrecht
- Nachhaltigkeitsrecht
- Art 4 Abs 3, 191 Abs 2, EUV
- § 72 Abs Umweltinformationsgesetz [Polen]
- einstweilige Anordnung
- Umweltverträglichkeitsprüfung