Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur gesetzlichen Normierung eines Reduktionspfades für Treibhausgase durch Landesgesetzgeber
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 2
- Judikatur, 2281 Wörter
- Seiten 195 -199
- https://doi.org/10.33196/nr202202019501
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Die Verfassungsbeschwerden gegen Klimaschutzgesetze der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie gegen das Unterlassen der Gesetzgeber der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren, werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Der begründete Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 18. Januar 2022 betrifft die verfassungsrechtlichen Klimaschutzpflichten der Bundesländer. Die Kammerentscheidung präzisiert die Figur der intertemporalen Freiheitssicherung, die der Erste Senat in seinem „Klimabeschluss“ vom 24. März 2021 entwickelt hatte – und stärkt insgesamt den gesetzgeberischen Spielraum von Bund und Ländern in der Klimaschutzpolitik.
- Abel, Patrick
- NR 2022, 195
- § 93a Abs 2 BVerfGG
- Gesetzgebungskompetenz
- Generationengerechtigkeit
- Art 20a GG
- Klimaklage
- Grundrechte
- intertemporale Freiheitssicherung
- Nachhaltigkeitsrecht
- Bundesstaatsprinzip
- BVerfG, 18.01.2022, 1 BvR 1565/21, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats
- Art 2 Abs 2 Satz 1 GG
- Klimaschutz
- Art 14 Abs 1 GG
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