Eine eindeutige Festlegung führt zu einer eindeutigen Entscheidung – Zum Beurteilungsspielraum bei ausschreibungswidrigen Angeboten
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 24
- Judikatur, 2195 Wörter
- Seiten 18 -21
- https://doi.org/10.33196/rpa202401001801
20,00 €
inkl MwSt
Einem Auftraggeber wird im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob er Angebote von Bietern ausscheidet, die es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärung einer nachvollziehbaren Begründung entbehrt. Dieser Beurteilungsspielraum wird allerdings durch die Grundsätze des Vergabeverfahrens, insbesondere den (sich bereits aus dem Unionsrecht ergebenden) Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, begrenzt.
Ein Auftraggeber ist an seine bestandfesten Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen gebunden und hat hinsichtlich aller Bieter den gleichen Maßstab zu Grunde zu legen.
- Reisinger, Stefan
- Ullreich, Stefan Mathias
- Firmenbuchauszug
- RPA 2024, 18
- Aufklärung
- Fristablauf
- Ausscheiden
- § 141 BVergG
- Vergaberecht
- bestandfeste Ausschreibungsunterlagen
- VwGH, 03.08.2023, Ra 2020/04/0110Ra 2020/04/0111, „Reinigungsdienstleistungen“
Weitere Artikel aus diesem Heft