Zum Hauptinhalt springen
Reisinger, Stefan/​Ullreich, Stefan Mathias

Eine eindeutige Festlegung führt zu einer eindeutigen Entscheidung – Zum Beurteilungsspielraum bei ausschreibungswidrigen Angeboten

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Einem Auftraggeber wird im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob er Angebote von Bietern ausscheidet, die es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärung einer nachvollziehbaren Begründung entbehrt. Dieser Beurteilungsspielraum wird allerdings durch die Grundsätze des Vergabeverfahrens, insbesondere den (sich bereits aus dem Unionsrecht ergebenden) Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, begrenzt.

Ein Auftraggeber ist an seine bestandfesten Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen gebunden und hat hinsichtlich aller Bieter den gleichen Maßstab zu Grunde zu legen.

  • Reisinger, Stefan
  • Ullreich, Stefan Mathias
  • Firmenbuchauszug
  • RPA 2024, 18
  • Aufklärung
  • Fristablauf
  • Ausscheiden
  • § 141 BVergG
  • Vergaberecht
  • bestandfeste Ausschreibungsunterlagen
  • VwGH, 03.08.2023, Ra 2020/04/0110Ra 2020/04/0111, „Reinigungsdienstleistungen“

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!