Einvernehmliche Auflösung eines Bestandverhältnisses
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 35
- Rechtsprechung, 811 Wörter
- Seiten 310 -311
- https://doi.org/10.33196/wobl202209031003
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§ 29 MRG steht einer einvernehmlichen Auflösung eines Mietverhältnisses nur entgegen, wenn sich der Mieter in einer Drucksituation befindet. Im Übrigen ist die Vertragsfreiheit nicht aufgehoben.
- WOBL-Slg 2022/35
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 01.03.2021, 5 Ob 3/21h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LG Innsbruck, 3 R 152/20d
- § 29 MRG
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