Die Vorgaben der Klausel-RL wirken sich gleich in mehrfacher Hinsicht auf formularmäßig abgefasste Bestandverträge aus. Ausgehend vom Gebot einer transparenten und inhaltlich ausgewogenen Vertragsgestaltung stellen sich eine Reihe an Detailfragen, deren Klärung den Gegenstand einer immer dynamischeren EuGH-Rsp bildet.
Anhand aktueller bestandrechtlicher E werden in diesem Beitrag der unionsrechtliche Klauselbegriff skizziert, das Gebot der amtswegigen Prüfung unwirksamer Klauseln beleuchtet sowie die Frage einer möglichen Lückenfüllung nach Wegfall unwirksamer Klauseln in Bestandverträgen behandelt.