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wohnrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2014, Band 27

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  • ISSN Online: 1613-7647

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Inhalt der Ausgabe

S. 151 - 159, Aufsatz

Pittl, Raimund/​Feldkircher, Thomas

Zur Begründung der Passivlegitimation des Grundeigentümers als mittelbarer Störer

Der nachstehende Beitrag befasst sich mit der wissenschaftlich wie praktisch bedeutsamen Frage der nachbarrechtlichen Haftung des Grundeigentümers, der nicht in eigener Person die Immission bewirkt, sondern deshalb in Anspruch genommen werden kann, weil sich ihm das Verhalten einer dritten Person (in-)direkt zurechnen lässt. Dabei wird insb auch auf die maßgeblichen Zurechnungselemente eingegangen, mit dem Ziel, nachbarrechtliche Sachverhalte einheitlicher und nachvollziehbarer beurteilen zu können.

S. 160 - 161, Rechtsprechung

Einbau einer Sicherheitstür, der von einer Gebietskörperschaft durch öffentliche Mittel gefördert wurde, ist ersatzfähig

Eine Maßnahme, die iSd § 10 Abs 3 Z 4 MRG gefördert wird, begründet die gesetzliche Vermutung dafür, dass die von einem Mieter vorgenommene Maßnahme den wesentlichen Verbesserungen, wie sie im § 10 Abs 3 Z 1 bis 3 MRG aufgezählt sind, gleichzuhalten ist.

Der Einbau einer Sicherheitstür durch einen Mieter trägt einem allgemein gestiegenen Bedürfnis nach Sicherheit Rechnung und stellt daher einen über die Mietdauer hinaus wirksamen objektiven Nutzen für potentielle Nachmieter dar.

S. 161 - 162, Rechtsprechung

Rufbereitschaft einer Störungs-Hotline als Betriebskosten aus Beaufsichtigung des Hauses und der Liegenschaft

Dient die „Rufbereitschaft“ nur dazu, von den Mietern bekannt gegebene Gebrechen an Professionisten weiterzuleiten, liegt darin keine Tätigkeit, die auch nur im weitesten Sinn der „Beaufsichtigung“ des Hauses unterstellt werden könnte.

S. 162 - 162, Rechtsprechung

Erheblich nachteiliger Gebrauch eines Mietgegenstandes

Ein erheblich nachteiliger Gebrauch eines Mietgegenstandes gem § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG liegt vor, wenn durch eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts oder durch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendiger Vorkehrungen eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstands erfolgte oder auch nur droht oder wenn durch das nachteilige Verhalten des Mieters wichtige wirtschaftliche oder persönliche Interessen des Vermieters oder der anderen Mieter gefährdet werden.

S. 163 - 165, Rechtsprechung

Berichtigung der Parteienbezeichnung wegen fehlender Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft

Die Rsp lässt eine Berichtigung der Parteienbezeichnung auf ein anderes Rechtssubjekt dann zu, wenn sich der Kläger in der Parteienbezeichnung geirrt hat, die tatsächlich gemeinte Partei aber aus dem übrigen Klageinhalt in einer „jeden Zweifel ausschließenden Weise“ zu erkennen ist. Konnte ein Vertrag mangels einer so weit reichenden Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft nicht mit dieser zu Stande kommen, können nur einzelne Eigentümer gemeint sein.

S. 163 - 163, Rechtsprechung

Montage eines Klimageräts ist eine zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG

Die Montage eines Klimageräts an der Fassade ist schon aufgrund der damit einhergehenden Durchbohrung der Außenmauer keine Bagatelle. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung aller anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.

S. 165 - 166, Rechtsprechung

Vertretungsmacht des Verwalters

Der bestellte Verwalter einer Eigentümergemeinschaft unterliegt bei der Vertretung dieser im Außenverhältnis keiner Beschränkung. Allfällige Anforderungen an die interne Willensbildung für die Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft spielen keine Rolle.

S. 166 - 167, Rechtsprechung

Verabsäumte Erlangung von Vorzugspfandrechten gem § 27 Abs 2 WEG 2002 und der daraus resultierende Schaden

Der Schaden, der durch die verabsäumte Erlangung von Vorzugspfandrechten gem § 27 Abs 2 WEG 2002 entsteht, umfasst auch die Mahnklagekosten.

S. 167 - 169, Rechtsprechung

Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals ortsüblich

Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals als ortsüblich anzusehen und daher nicht entschädigungslos hinzunehmen.

S. 169 - 170, Rechtsprechung

Nachbarrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn ein Elementarereignis Ursache für die Immission war

Der Grundeigentümer ist befugt, mittelbare Einwirkungen aufgrund des Nachbarrechts abzuwehren, soweit es sich um grob körperliche Immissionen handelt, was für herabfallendes Gestein, Erdreich und größere Äste, nicht aber für fallendes Laub und herabrinnende Hangwässer zutrifft. Herabfallendes Laub und Nadeln sind keine grobkörnigen Immissionen. Nachbarrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn ein Elementarereignis Ursache für die Immission war.

S. 170 - 171, Rechtsprechung

Immissionen durch Volleyballplatz: Rechtsmissbräuchliche Klagsführung bei geringer Frequenz des Eindringens von Bällen

Wenn in drei Jahren nur vier Bälle auf das Grundstück des Nachbarn gelangen, ist eine Klagsführung durch diesen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren.

S. 171 - 173, Rechtsprechung

Kletečka, Andreas

Superädifikat setzt Verbindung mit dem Grund voraus

Besteht keine wie immer geartete Verbindung mit dem Grund, sondern ausschließlich eine mit einem bestehenden Gebäude, handelt es sich lediglich um Aufbauten auf einem realen Gebäude (hier: Photovoltaikanlage) und nicht um ein Superädifikat.

S. 173 - 175, Rechtsprechung

Devastationsklage: Anspruch auf Unterlassung zukünftiger schädigender Handlungen gem § 458 ABGB

Dem Pfandgläubiger steht bei Pfandverschlechterung iSd § 458 ABGB sowohl gegen den Pfandgeber als auch gegen den Dritten ein Anspruch auf Unterlassung zukünftiger schädigender Handlungen zu. Eine vom Pfandgläubiger auf § 458 ABGB gestützte Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Nutzungsrechts gegen den störenden Nichteigentümer ist aber nur unter den Voraussetzungen des § 228 ZPO zulässig.

S. 175 - 176, Rechtsprechung

Überflutungen der Wohnung und Müll als Aufhebungsgrund gem § 1118 erster Fall ABGB

Wird die gesamte Wohnung mit Müll so vollgestopft, dass es an den Elektrogeräten und Steckdosen zu Hitzestau kommen kann und andererseits auch zu Überflutungen der Wohnung, da der Mieter Wasser aus einem Waschbecken oder einer Badewanne überlaufen ließ, ist das Vorliegen des Aufhebungsgrundes iSd § 1118 erster Fall ABGB zu bejahen.

S. 176 - 180, Rechtsprechung

Im Verfahren aufgelaufene Zinsrückstände müssen qualifiziert iSd § 1118 ABGB sein, um ein Räumungsbegehren zu rechtfertigen

Die Grundsätze für die Anrechnung von Mietzinszahlungen auf Mietzinsforderungen und damit verbundene Verzugszinsenforderungen nach der gesetzlichen Tilgungsordnung haben auch für den Fall der Wohnungsmiete Geltung. Im Fall einer unwidersprochenen Schuldnerwidmung gilt jene Schuld als abgetragen, die der Schuldner bezeichnete. Im Verfahren aufgelaufene Zinsrückstände können ein zum Zeitpunkt der Klagezustellung nicht berechtigtes Räumungsbegehren nur dann rechtfertigen, wenn sie wenigstens zu irgendeinem Zeitpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens qualifiziert iSd § 1118 zweiter Fall ABGB waren.

S. 180 - 182, Rechtsprechung

Lenneis, Christian

Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes

Die Beweislast für die Widerlegung der Vermutung einer Nutzungsdauer von 66 2/3 Jahren in § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erbringen ist

S. 182 - 183, Rechtsprechung

Fellner, Karl-​Werner

Gerichtsgebühren beim Räumungsvergleich

Bei einem Räumungsvergleich, der auch der Sicherung einer Forderung auf wiederkehrende Leistungen dient, ist in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühren neben dem Streitwert für die Räumung auch der Streitwert für die wiederkehrenden Leistungen einzurechnen.

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