


Montage eines Klimageräts ist eine zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 708 Wörter, Seiten 163-163
30,00 €
inkl MwSt




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Die Montage eines Klimageräts an der Fassade ist schon aufgrund der damit einhergehenden Durchbohrung der Außenmauer keine Bagatelle. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung aller anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.
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- WOBL-Slg 2014/60
- OGH, 27.11.2013, 5 Ob 204/13f, Zurückweisung der Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 WEG
- LGZ Wiener Neustadt, 18 R 33/13a
- BG Mödling, 3 C 878/12g
Die Montage eines Klimageräts an der Fassade ist schon aufgrund der damit einhergehenden Durchbohrung der Außenmauer keine Bagatelle. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung aller anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.
- WOBL-Slg 2014/60
- OGH, 27.11.2013, 5 Ob 204/13f, Zurückweisung der Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 WEG
- LGZ Wiener Neustadt, 18 R 33/13a
- BG Mödling, 3 C 878/12g