


Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals ortsüblich
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2083 Wörter, Seiten 167-169
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Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals als ortsüblich anzusehen und daher nicht entschädigungslos hinzunehmen.
-
- § 364 ABGB
- LGZ Wien, 6 Cg 88/11x
- WOBL-Slg 2014/64
- OLG Wien, 15 R 111/13y
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 16.12.2013, 6 Ob 216/13b
- § 364a ABGB
Erschütterungen, die Schäden an Gebäuden hervorrufen, sind niemals als ortsüblich anzusehen und daher nicht entschädigungslos hinzunehmen.
- § 364 ABGB
- LGZ Wien, 6 Cg 88/11x
- WOBL-Slg 2014/64
- OLG Wien, 15 R 111/13y
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 16.12.2013, 6 Ob 216/13b
- § 364a ABGB