Zum Hauptinhalt springen
WOBL

Heft 10, Oktober 2023, Band 36

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-7647

60,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 399 - 413, Aufsatz

Philipp Fidler

Inflationsbewältigung durch Vertragsrecht? Ein Beitrag zur Auslegung der § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, § 879 Abs 3 ABGB

Der OGH hat in zwei Verbandsverfahren (2 Ob 36/23t; 8 Ob 37/23h) bislang unbekannte Schranken für Wertsicherungsklauseln aufgestellt. Nimmt man die Judikatur streng beim Wort, könnte sich nachträglich herausstellen, dass in vielen Dauerschuldverhältnissen wegen Verstößen gegen die § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, § 879 Abs 3 ABGB, keine gültigen Wertsicherungsklauseln vereinbart wurden. Der Beitrag plädiert für eine rasche Kehrtwende: Die beiden Verbotstatbestände geben nicht her, was ihnen der OGH beimisst. Die Inflation lässt sich primär nicht mit dem Klausel- und AGB-Recht bewältigen.

S. 414 - 421, Aufsatz

Christoph Kronthaler

Zum (möglichen) Verstoß von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG

Ein Gespenst geht um in Österreich – das Gespenst einer Mietpreisbremse. Befürchtungen von Vermietern, dass es aufgrund der derzeit in Österreich grassierenden Inflation zu einem Eingriff in bestehende (Wohnungs-)Mietverträge kommen könnte, hat in den vergangenen Monaten allerdings nicht – wie an sich zu erwarten wäre – zuvorderst die Bundesregierung genährt, sondern zwei Senate des Obersten Gerichtshofes (OGH). Bei vielen in der Praxis gängigen formularmäßigen Wertsicherungsklauseln in Verbrauchermietverträgen könnten, weil darin eine Erhöhung des Mietzinses innerhalb der ersten beiden Monate ab Vertragsabschluss nicht hinreichend deutlich ausgeschlossen wurde, die Vorgaben von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG verletzt worden sein. Die Folgen eines solchen Verstoßes wären für Vermieter wirtschaftlich äußerst schwerwiegend. Die Wertsicherungsklausel müsste gegenüber den Mietern unangewendet bleiben. Diese kämen somit vielfach in den Genuss des idR sehr günstigen Ausgangsmietzinses. Darüber hinaus stehen Rückforderungsansprüche für bis zu 30 Jahre im Raum. In Anbetracht dieser drohenden Konsequenzen erscheint es jedenfalls lohnend, sich in einem Beitrag in den wobl auf „Gespensterjagd“ zu begeben und den Vorgaben, die § 6 Abs 2 Z 4 KSchG für Wertsicherungsklauseln in Dauerschuldverhältnissen macht, genauer nachzuspüren.

S. 422 - 429, Aufsatz

Max Leitner

Wirksamkeit von Indexklauseln in Mietverträgen

Der Beitrag widmet sich vor dem Hintergrund der in einem Verbandsverfahren ergangenen OGH-Entscheidung 2 Ob 36/23t der Frage, ob und in welchem Ausmaß die üblicherweise in Mietverträgen enthaltene Indexklausel im individuellen Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter Wirksamkeit entfaltet.

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!