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Lukan, Johannes

EuGH: Kein berechtigtes Vertrauen auf gleichbleibende Höhe italienischer Fotovoltaik-Förderung

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Weder Art 3 Abs 3 lit a Erneuerbare-Energien-RL noch Art 17 GRC stehen im Lichte der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Kürzung oder Aufschiebung der Zahlung von Förderleistungen für von Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom entgegen. Dies gilt insoweit dies zwar bereits bewilligte, und durch Vereinbarungen mit einer Gesellschaft öffentlichen Rechts bestätigte, aber noch nicht fällige Förderleistungen betrifft.

Das von den Fotovoltaikanlagenbetreibern geltend gemachte Recht, für die gesamte Laufzeit der Vereinbarungen unverändert in den Genuss der betreffenden Förderleistungen zu kommen, stellt keine gesicherte Rechtsposition dar. Die Änderung der Höhe der Förderleistungen oder der Modalitäten ihrer Zahlung kann daher nicht mit einem Eingriff in das durch Art 17 GRC geschützte Eigentumsrecht gleichgestellt werden.

Art 10 Energiecharta findet keine Anwendung auf Streitigkeiten zwischen Investoren und ihrem Heimatstaat.

Abstract

Der EuGH misst im vorliegenden Fall die nachträgliche Kürzung bereits zugesagter Förderleistungen für von Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom im Wesentlichen am unionsrechtlichen Vertrauensschutz und stellt dabei keinen Eingriff fest. Was die vom vorlegenden Gericht aufgeworfene Frage der Anwendbarkeit der Energiecharta betrifft, geht der Gerichtshof nicht über das zur Beantwortung Notwendige hinaus und lässt die Tragweite seines Achmea-Urteils aus 2018 (weiterhin) offen.

  • Lukan, Johannes
  • NR 2021, 216
  • Änderung einer Förderregelung
  • Europarecht
  • Art 3 RL 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-RL)
  • Vertrauensschutz
  • EuGH, 15.04.2021, C-798/18C-799/18, Anie ua, Athesia Energy ua
  • Art 10 Energiecharta
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Investitionsschutzabkommen
  • Eigentumsrecht
  • Art 17 GRC

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