


EuGH: Vorinstallierte Dienste auf SIM-Karte als aggressive unlautere Geschäftspraxis
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 6
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 7849 Wörter, Seiten 423-435
- DOI:
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige, vorinstallierte und aktivierte Telekommunikationsdienste enthalten, stellte eine aggressive unlautere Geschäftspraxis iSv Z 29 Anh I RL 2005/29/EG (UGP-RL) dar, wenn der Verbraucher zuvor nicht entsprechend aufgeklärt wurde.
Solch ein Verhalten stellt insbesondere eine unlautere Lieferung unbestellter Waren oder Dienstleistungen iSv Z 29 Anh I UGP-RL dar, das von einer anderen nationalen Behörde sanktioniert werden kann als der, die im Unionsrecht auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation vorgesehen ist.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- Lieferung einer unbestellte Ware oder Dienstleistung
- vorinstallierte und voraktivierte Dienste
- Telekommunikationsdienste
- TK-Anbieter
- vorherige Aufklärung der Verbraucher, keine
- Art 3 Abs 4; 5, 8; Anh I Z 29 RL 2005/29/EG
- Medienrecht
- Unlautere Geschäftspraktiken, Aggressive Geschäftspraktiken
- ZIIR 2018, 423
- EuGH, 13.09.2018, C-54/17C-55/17, Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato/Wind Tre SpA und Vodafone Italia
- Verbraucherschutz
- Teilnehmer-Identifikationsmodul
- Verkauf von SIM-Karten („Subscriber Identity Module“)
Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige, vorinstallierte und aktivierte Telekommunikationsdienste enthalten, stellte eine aggressive unlautere Geschäftspraxis iSv Z 29 Anh I RL 2005/29/EG (UGP-RL) dar, wenn der Verbraucher zuvor nicht entsprechend aufgeklärt wurde.
Solch ein Verhalten stellt insbesondere eine unlautere Lieferung unbestellter Waren oder Dienstleistungen iSv Z 29 Anh I UGP-RL dar, das von einer anderen nationalen Behörde sanktioniert werden kann als der, die im Unionsrecht auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation vorgesehen ist.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Lieferung einer unbestellte Ware oder Dienstleistung
- vorinstallierte und voraktivierte Dienste
- Telekommunikationsdienste
- TK-Anbieter
- vorherige Aufklärung der Verbraucher, keine
- Art 3 Abs 4; 5, 8; Anh I Z 29 RL 2005/29/EG
- Medienrecht
- Unlautere Geschäftspraktiken, Aggressive Geschäftspraktiken
- ZIIR 2018, 423
- EuGH, 13.09.2018, C-54/17C-55/17, Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato/Wind Tre SpA und Vodafone Italia
- Verbraucherschutz
- Teilnehmer-Identifikationsmodul
- Verkauf von SIM-Karten („Subscriber Identity Module“)