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Thiele, Clemens

EuGH: Vorinstallierte Dienste auf SIM-Karte als aggressive unlautere Geschäftspraxis

eJournal-Artikel
  • Originalsprache: Deutsch
  • ZIIRBand 6
  • Judikatur, 7849 Wörter
  • Seiten 423 -435

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Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige, vorinstallierte und aktivierte Telekommunikationsdienste enthalten, stellte eine aggressive unlautere Geschäftspraxis iSv Z 29 Anh I RL 2005/29/EG (UGP-RL) dar, wenn der Verbraucher zuvor nicht entsprechend aufgeklärt wurde.

Solch ein Verhalten stellt insbesondere eine unlautere Lieferung unbestellter Waren oder Dienstleistungen iSv Z 29 Anh I UGP-RL dar, das von einer anderen nationalen Behörde sanktioniert werden kann als der, die im Unionsrecht auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation vorgesehen ist.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Lieferung einer unbestellte Ware oder Dienstleistung
  • vorinstallierte und voraktivierte Dienste
  • Telekommunikationsdienste
  • TK-Anbieter
  • vorherige Aufklärung der Verbraucher, keine
  • Art 3 Abs 4; 5, 8; Anh I Z 29 RL 2005/29/EG
  • Medienrecht
  • Unlautere Geschäftspraktiken, Aggressive Geschäftspraktiken
  • ZIIR 2018, 423
  • EuGH, 13.09.2018, C-54/17C-55/17, Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato/Wind Tre SpA und Vodafone Italia
  • Verbraucherschutz
  • Teilnehmer-Identifikationsmodul
  • Verkauf von SIM-Karten („Subscriber Identity Module“)

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