OGH: Grobe Fahrlässigkeit beim Electronic Banking
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 6
- Judikatur, 2678 Wörter
- Seiten 403 -407
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Der Bankkunde verletzt dadurch grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit seinen E-Banking-Daten, dass er seinen TAC-Code telefonisch an einen unbekannten Dritten weitergibt, der sich bloß als Bankmitarbeiter ausgibt.
Dass die telefonische Weitergabe eines TAC-Codes an eine unbekannte Person einen durch Betrug hervorgerufenen Schadenseintritt nicht bloß möglich, sondern geradezu wahrscheinlich macht, muss jeder mit dem Electronic Banking vertrauten Person alleine schon aus der medialen Berichterstattung und den zahlreichen, insbesondere im Bankenbereich üblichen Warnungen bewusst sein.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Durchschnitts-Onlinebanker, maßgerechter
- Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung der Kontodaten
- Fahrlässigkeit, grobe
- § 36 Abs 3 ZaDiG
- § 44 Abs 2 ZaDiG
- OGH, 24.07.2018, 9 Ob 48/18a, Haftung beim TAC-SMS-Verfahren
- § 3 Z 14 ZaDiG
- § 34 Abs 3 ZaDiG
- sicheres TAN-Verfahren
- § 44 Abs 3 ZaDiG
- Netbanking
- ZIIR 2018, 403
- Medienrecht
- Electronic Banking
- Phishing-Attacke
- TAC-SMS-Verfahren
- Art 30 Abs 2 RL 2007/64/EG
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