Fingierter Bombenalarm, Drohanrufe gegenüber der Polizei und Nötigung III
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 140
- Rechtsprechung, 3253 Wörter
- Seiten 126 -129
- https://doi.org/10.33196/jbl201802012601
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Der Begriff der Schutzbefohlenen iS des § 74 Abs 1 Z 5 StGB ist nicht alleine iS des Personenrechts des ABGB oder der Aufgaben von Sicherheitsorganen auszulegen, sondern iS wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Gegebenheiten und einer sich daraus ergebenden Verantwortung für andere.
Den strafrechtlichen Schutz eines österreichischen Polizeibeamten vor Bedrohung nach § 107 StGB auch in Ansehung eines gänzlich unbestimmten, im Ausland aufhältigen Ausländers auszudehnen, widerspräche der Ratio des § 74 Abs 1 Z 5 StGB, wonach eine einen Dritten betreffende Drohung nur dann einer gegen den Bedrohten selbst gerichteten Drohung gleichzusetzen ist, wenn ein gewisses Naheverhältnis zu diesem, unter Umständen auch im Sinn einer Verantwortung für diesen, besteht.
- Sprajc, Florian
- § 107 Abs 1 StGB
- § 105 Abs 1 StGB
- OGH, 26.01.2017, 12 Os 160/16w
- JBL 2018, 126
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- § 74 Abs 1 Z 5 StGB
- § 107 Abs 2 StGB
- § 269 Abs 2 StGB
- LG Feldkirch, 14.10.2016, 16 Hv 48/16i
- Arbeitsrecht
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