


Gerichtliche Abberufung des Beirats einer Privatstiftung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 20
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1195 Wörter, Seiten 407-409
9,80 €
inkl MwSt




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Beiratsmitglieder können idR mangels Entscheidungskompetenzen nicht nachteilig auf das Funktionieren der Privatstiftung einwirken und deshalb auch nicht aus wichtigem Grund gerichtlich abberufen werden.
Anderes gilt, wenn das Beiratsmitglied eine Funktion in einer Tochtergesellschaft ausübt und seine Überwachungsfunktion in der Privatstiftung rechtsmissbräuchlich zum Nachteil der Privatstiftung ausübt. Dazu trifft die die Abberufung begehrende Privatstiftung die Behauptungs- und Beweislast.
-
- § 27 PSG
- Abberufung
- OGH, 23.06.2021, 6 Ob 93/21a
- GES 2021, 407
- Privatstiftung
- Gesellschaftsrecht
- Beirat
Beiratsmitglieder können idR mangels Entscheidungskompetenzen nicht nachteilig auf das Funktionieren der Privatstiftung einwirken und deshalb auch nicht aus wichtigem Grund gerichtlich abberufen werden.
Anderes gilt, wenn das Beiratsmitglied eine Funktion in einer Tochtergesellschaft ausübt und seine Überwachungsfunktion in der Privatstiftung rechtsmissbräuchlich zum Nachteil der Privatstiftung ausübt. Dazu trifft die die Abberufung begehrende Privatstiftung die Behauptungs- und Beweislast.
- § 27 PSG
- Abberufung
- OGH, 23.06.2021, 6 Ob 93/21a
- GES 2021, 407
- Privatstiftung
- Gesellschaftsrecht
- Beirat