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Gerichtliche Abberufung des Beirats einer Privatstiftung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 20
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1195 Wörter, Seiten 407-409

9,80 €

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Beiratsmitglieder können idR mangels Entscheidungskompetenzen nicht nachteilig auf das Funktionieren der Privatstiftung einwirken und deshalb auch nicht aus wichtigem Grund gerichtlich abberufen werden.

Anderes gilt, wenn das Beiratsmitglied eine Funktion in einer Tochtergesellschaft ausübt und seine Überwachungsfunktion in der Privatstiftung rechtsmissbräuchlich zum Nachteil der Privatstiftung ausübt. Dazu trifft die die Abberufung begehrende Privatstiftung die Behauptungs- und Beweislast.

  • § 27 PSG
  • Abberufung
  • OGH, 23.06.2021, 6 Ob 93/21a
  • GES 2021, 407
  • Privatstiftung
  • Gesellschaftsrecht
  • Beirat

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