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Rückabwicklung eines Unternehmenskaufvertrages

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Auch der Kaufvertrag über ein lebendes Unternehmen, zu dem auch die Geschäftslage und der Kundenstock als „good will“ gehören, kann rückabgewickelt werden.

Die Wiederherstellung muss nicht immer eine wirkliche Zurückversetzung in den vorigen Stand sein; sie kann auch in der Herstellung einer im wesentlichen gleichartigen Lage bestehen, die ohne das schadenbringende Verhalten des Schädigers nach dem natürlichen Ablauf der Dinge derzeit bestünde.

  • Rückabwicklung
  • Unternehmenskauf
  • Unmöglichkeit
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2021, 413
  • OGH, 23.06.2021, 6 Ob 96/21t
  • § 932 ABGB
  • § 1323 ABGB

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